Stiftung der Brüdergemeinden in Deutschland

Unser Auftrag

Die Stiftung versteht sich als Hilfseinrichtung für …

… christliche, bibeltreue Gemeinden …

  • in finanziellen Fragen – vor allem auch bei Bauvorhaben
  • in steuerlichen, organisatorischen, verwaltungstechnischen Fragen
 

… sowie für gemeinnützige Werke und Körperschaften …

  • beratend bei Planungen und Ausführungen
  • koordinierend
 

… und als Veranstalter eigener Projekte

  • evangelistisch/missionarisch
  • lehrend
  • juristischer Anstellungsträger von vollzeitig tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Evangelisten, Missionare, Kinder-, Jungschar-, Jugendmitarbeiter), die in Werken bzw. Arbeitsbereichen tätig sind, die mit der Stiftung der Brüdergemeinden verbunden sind.
 

Zweck der Stiftung ist gemäß ihrer Verfassung:

a) Die Förderung der Allgemeinheit auf christlich-religiösem Gebiet, die Verbreitung des Evangeliums von Jesus Christus auf der Grundlage der Bibel, die Pflege des christlichen Glaubens, die Förderung der christlichen Gemeinde-, Kinder-, Jugend-, Alten- und Familienarbeit, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und sozialer Randgruppen sowie die mit vorstehenden Zwecken verbundenen diakonischen, sozialen, medizinischen, seelsorgerlichen und sonstigen Hilfeleistungen im In- und Ausland.

Dieser Stiftungszweck soll insbesondere erreicht werden durch

  • die Förderung biblischer Unterweisung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im In- und Ausland
  • die Unterstützung christlicher Gemeindearbeit
  • die Verkündigung biblischen Evangeliums im In- und Ausland
  • die Verbreitung von Bibeln und christlicher Literatur
  • die Unterstützung von Missionaren und missionarischer Arbeit im In- und Ausland
  • die Unterstützung hilfsbedürftiger und notleidender Personen im In- und Ausland
  • Erwerb, Errichtung, Anmietung, Verwaltung und Unterhaltung von Grundstücken, Gebäuden und Einrichtungen, die diesen Zwecken dienen (z.B. Alten- und Pflegeheimen, Kinder- und Jugendheimen, christlichen Gemeindehäusern, Kindergärten. Bekenntnis- und Bibelschulen)
 

b) die Förderung anderer Körperschaften, die die unter a) genannten Ziele verwirklichen.